Die Türkei ist eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Das Land am Bosporus gilt weiterhin als Corona-Risikogebiet, ist aber ab 6. Juni nicht mehr als Hochinzidenz-Gebiet eingestuft. Mit diesen Besonderheiten ist bei einer Reise nach Istanbul, Bodrum, Antalya oder Side zu rechnen.
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Türkei ab 6. Juni kein Hochinzidenz-Gebiet mehr
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Erleichterungen bei Einreise von Geimpften und Genesenen
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Negativer Corona-Test bei der Ein- und Ausreise Pflicht
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Aktuelle Inzidenz: 59,0 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen
Die aktuelle Lage in der Türkei
Die Türkei gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern Europas. Zuletzt sind die gemeldeten Zahlen wieder gesunken. Aktuell liegt der Inzidenzwert mit 59,0 Infizierten je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Stand: 4. Juni, Quelle: Johns Hopkins University) knapp über der kritischen Marke von 50 und auch höher als derzeit in Deutschland.
Das Robert Koch-Institut (RKI) führt die gesamte Türkei als Corona-Risikogebiet. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei.
Wichtig für die Einreise in die Türkei
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Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: JA
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Corona-Risikogebiet: JA
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Corona-Test bei Einreise: JA (PCR-Test max. 72 Stunden alt, Antigen-Schnelltest max. 48 Stunden alt)
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Einreiseformular benötigt: JA (Download*)
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Quarantäne nach der Einreise: NEIN
Einreise-Formular und Corona-Test
Naturwunder Pamukkale: Beliebtes Ausflugsziel nordwestlich von Antalya ∙ © iStock.com/PixHound
72 Stunden vor der Einreise in die Türkei muss man sich online registrieren. Das Formular gibt es auf der Website des türkischen Gesundheitsministeriums*, auch in deutscher Sprache. Nach der Registrierung erhalten Reisende einen Genehmigungscode ("HES-Code"), der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer Smartphone-App erlangt werden.
Bei der Einreise muss man einen negativen Covid-19-PCR-Test vorlegen, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alternativ kann auch ein höchstens 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest gezeigt werden. Die Testpflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren.
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit. Benötigt wird ein amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, beziehungsweise die ärztliche Dokumentation der Genesung von einer Corona-Infektion vor höchstens sechs Monaten.
Bei Flugreisen ist der Test bereits beim Check-in am Abflughafen in die Türkei vorzulegen.
Bei der Ankunft werden am Flughafen Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder anderen Corona-Symptomen zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen angeordnet.